Dr. Georg Schildberg
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Erbrecht, Ehe- & Erbverträge
Handels- & Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht für Bauträger, Immobilienfonds, Groß-Vermieter, Makler und Hausverwaltungen
Prozessführung
Steuerrecht
Unternehmensnachfolge, insbesondere Nachfolgeplanung in Arztpraxen
Wohnungseigentumsrecht
Zivilrecht
Meine Philosophie
Ich will Ihnen schnell, kompetent und vor allem wirtschaftlich helfen. In vielen Fällen erreiche ich außergerichtlich überdurchschnittliche Verhandlungsergebnisse, wobei ich nicht davor zurückscheue, Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Der so oft von den Gerichten und Anwälten propagierte "Vergleich" sollte nur nach genauer Abwägung der konkreten Chancen und Risiken diskutiert werden. Ich werde Sie hierzu beraten.
Vita
2014 - aktuell: 2008 - 2014: 2003 - 2008: |
Gründungspartner der Sozietät Schildberg & Höchstetter - Rechts- & Fachanwälte GbR Mitglied der Außensozietät Zillich Rechtsanwälte Mitglied der Außensozietät Höchstetter & Kollegen |
Seit 2012: Seit 2007: Seit 2003: |
auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht auch Fachanwalt für Steuerrecht zugelassen als Rechtsanwalt in München |
Studium an den Universitäten München, Augsburg und Marburg.
Persönlichkeit
Herr Dr. Georg Schildberg hält für eine auf deutsche Haus- und Mietverwaltungen spezialiserte Großbank mit Sitz in München Fachvorträge zum Thema Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Teilnehmer dieser Seminare / Vorträge sind Eigenbestandsvermieter sowie große Haus- und Mietverwaltungen.
In der deutschlandweit erscheinenden Zeitschrifft "Focus Spezial - Deutschlands TOP-ANWÄLTE", Ausgabe November / Dezember 2013 (Erstverkaufstag 15.10.2013) wird Dr. Georg Schildberg als führender Jurist im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht gelistet:
Platz 7 von insgesamt 16 Anwälten aus München.
Gelistet wurden im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht insgesamt 98 Anwälte aus ganz Deutschland, davon 16 in München.
Veröffentlichungen
Viele der von Dr. Georg Schildberg bearbeiteten Mandate haben grundlegende Bedeutung. Ihm ist es ein Anliegen, bei ungeklärten Rechtsfragen eine Entscheidung der Obergerichte herbeizuführen, statt einen Vergleich abzuschließen. Einige der Entscheidungen, an denen er mitwirkte, wurden veröffentlicht. Eine Auswahl:
- Schenkkreise (Urteil LG München I)
- Delegiertenmodell (Urteil LG München I)
- Schuldanerkenntnis eines Mandanten gegenüber seinem Rechtsanwalt (Urteil OLG Hamm)